Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Diesel-Fahrverbote: Bundesregierung uneinig bei Gesetzesänderung

Diesel-Fahrverbote: Bundesregierung uneinig bei Gesetzesänderung

Archivmeldung vom 18.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: fotoART by Thommy Weiss / pixelio.de
Bild: fotoART by Thommy Weiss / pixelio.de

In der Bundesregierung herrscht Uneinigkeit über das Vorgehen bei der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), die Fahrverbote für Dieselautos vermeiden soll. In der CDU-Bundestagsfraktion gebe es Widerstand gegen den Plan von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), gemeinsam mit der Änderung des BImSchG auch eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes zu verabschieden, berichtet die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf Fraktionskreise.

Damit soll die Kontrolle von Dieselfahrverboten ermöglicht werden. CDU-Abgeordnete sorgen sich bei den geplanten Kontrollen allerdings um den Datenschutz, wenn "praktisch jeder, der in die Städte fährt, gescannt wird", heißt es weiter. "Es brodelt in der Fraktion", sagte ein Abgeordneter. Scheuers Versuch, seine Novelle "weich gekocht" zu verkaufen, habe nicht verfangen. Neben dem Konflikt zwischen den beiden Unionsparteien ist in dieser Frage auch mit Widerstand seitens der SPD zu rechnen.

Scheuer fürchtet, dass die Änderung des Immissionsschutzgesetz in Kraft tritt, das Straßenverkehrsgesetz jedoch scheitert. Dann könnte doch noch eine blaue Plakette zur Kontrolle von Fahrverboten eingeführt werden, die der Minister ablehnt. Experten zweifeln zudem daran, dass durch die Änderung des BImSchG tatsächlich Fahrverbote in Städten ausgeschlossen werden, in denen der Stickoxid-Grenzwert nur leicht überschritten wird. "Auch die geplante Gesetzesänderung kann nicht völlig rechtssicher ausschließen, dass in Zukunft noch Fahrverbote verhängt werden", sagte Walther Michl, Experte für Europarecht und öffentliches Recht an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität der "Welt am Sonntag".

Allerdings werde der Erlass von Fahrverboten deutlich erschwert. "Wenn ein Gericht trotz der Änderung noch Fahrverbote verhängen will, muss es Gründe finden, warum der Fall von der Regel abweicht", so Michl weiter. Das sei eine "sehr hohe argumentative Hürde für die Richter, die Latte für Fahrverbote wird damit eindeutig angehoben". Doch die geplante Gesetzesänderung könnte insgesamt noch einmal infrage gestellt werden. "Ein Verwaltungsgericht könnte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorlegen, ob das geänderte deutsche Gesetz mit der EU-Richtlinie, in der die Grenzwerte festgelegt wurden, vereinbar ist", erklärte Michl. Und es sei offen, "wie der EuGH entscheiden würde, die Richter sind nicht daran gebunden, dass die EU-Kommission keine Einwände gegen die Gesetzesänderung vorgebracht hat."

Weil: Politik muss Fahrverbote abwenden

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sieht die Politik in der Pflicht, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge wenn irgend möglich abzuwenden. "Daran hängt wahnsinnig viel", sagte der SPD-Politiker dem "Tagesspiegel". Dieselfahrer, die für ihre Autos viel Geld ausgegeben hätten, würden sich "im Wortsinne ausgeschlossen und diskriminiert" fühlen, wenn sie nicht mehr in die Städte hineinfahren dürften. "Das sollten wir vermeiden, wenn wir es irgendwie können", fügte Weil hinzu. Der niedersächsische Regierungschef lobte die jüngste Grenzwert-Entscheidung der EU-Kommission, die es Deutschland erlaubt, Fahrverbote bis zu einer höheren Grenzwertüberschreitung als bisher als unverhältnismäßig einzustufen. "Viele Städte können damit drohende Fahrverbote abwenden." Er hoffe, dass damit weniger Autofahrer und ihre Familien "das Vertrauen in die Politik verlieren", so der SPD-Politiker weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte rist in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige