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CDU-Arbeitnehmerflügel lehnt Ausnahmen beim Mindestlohn ab

Archivmeldung vom 06.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Christian Bäumler Bild: CDA-Deutschlands
Dr. Christian Bäumler Bild: CDA-Deutschlands

In der Großen Koalition bahnt sich ein neuer Streit über die Ausnahmeregelungen im Mindestlohn-Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) an: Der Bundesvize der Christlich-Demokratischen-Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, lehnt die geplanten Ausnahmen für Langzeitarbeitslose und unter 18-Jährige strikt ab. "Der Ausschluss von unter 18-Jährigen von der Geltung des Mindestlohns verstößt gegen das Verbot der Altersdiskriminierung", sagte Bäumler "Handelsblatt-Online". "Die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose verletzen deren Würde."

Die geplanten Ausnahmen müssten daher im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren auf den Prüfstand gestellt werden. "Herrn Bäumlers Äußerungen kann man nur zustimmen", sagte der Sprecher des SPD-Arbeitnehmerflügels und Vize-Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Bundestag, Klaus Barthel, "Handelsblatt-Online". Wer beim Mindestlohn einmal mit Ausnahmen anfange, werde immer neue Wünsche wecken. "Alle diese Vorschläge sind diskriminierend und von der Sache her nicht begründbar", betonte Barthel. "Am Ende hätten wir dann einen Pseudo-Mindestlohn, der gerade den Schwächsten nicht hilft." Das müsse im Zuge der parlamentarischen Beratungen geprüft werden. "Ich würde mich sehr freuen, wenn seitens der Unionsparteien hier Unterstützung käme."

Unterstützung kommt vom Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung, Gustav Horn. "Die Ausnahmen vom Mindestlohn sind unsinnig. Sie schaffen nur Anreize für Arbeitgeber Drehtüreffekte zu etablieren, um mit immer wieder neu angestellten Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen Kosten zu sparen", sagte Horn "Handelsblatt-Online". Ohnehin bestehe schon eine gezielte und erfolgreiche Förderung von Langzeitarbeitslosen durch zeitlich begrenzte Lohnkostenzuschüsse. "Es bedarf also keiner zusätzlichen Lohnsenkung, da der Staat dann ohnehin einen Teil der Lohnkostenzuschüsse zahlt", betonte der IMK-Chef. Das Kabinett hatte Anfang April den Gesetzentwurf für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro verabschiedet. Er soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Nach dem Entwurf sollen Langzeitarbeitslose bei Annahme eines Jobs in den ersten sechs Monaten von der Lohnuntergrenze ausgeklammert werden. Ausgenommen sind auch Jugendliche unter 18 ohne Ausbildung, Praktikanten in Berufsvorbereitung und Ehrenamtliche.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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