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De Maizière: Terroropfer unabhängig von Behördenfehlern entschädigen

Archivmeldung vom 12.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas de Maizière Bild: NEXT Berlin - Image by Dan Taylor/Heisenberg Media - www.heisenbergmedia.com/, on Flickr CC BY-SA 2.0
Thomas de Maizière Bild: NEXT Berlin - Image by Dan Taylor/Heisenberg Media - www.heisenbergmedia.com/, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat seine Forderung zur Entschädigung von Terroropfern konkretisiert. "Wenn jemand Opfer eines Terroranschlages geworden ist, muss ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Und zwar unabhängig vom konkreten Fall und unabhängig davon, ob staatliche Stellen Fehler gemacht haben oder nicht", sagte de Maizière den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Ich werde dafür eintreten, dass eine Neuregelung rückwirkend in Kraft tritt, damit auch die Angehörigen der Opfer des Breitscheidplatzes diese in Anspruch nehmen können." Der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin vor einem Jahr habe gezeigt, dass das Opferentschädigungsgesetz "grundsätzlich überarbeitet werden muss". Zur Kritik vieler Angehöriger, die sich von den staatlichen Behörden schlecht behandelt fühlen, bemerkte der Minister, der Bundespräsident habe sehr früh mit ihnen gesprochen. Die Kanzlerin habe sich immer wieder nach dem Stand des Verfahrens erkundigt "und die Hinterbliebenen schon vor dem offenen Brief zu einem Treffen eingeladen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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