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Högl ruft Dashcam-Hersteller zu Rücksicht auf Datenschutzregeln auf

Archivmeldung vom 15.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eva Högl (2017)
Eva Högl (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

SPD-Fraktionsvize Eva Högl hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Einsatz sogenannter Dashcams begrüßt und die Hersteller solcher Minikameras dazu aufgerufen, geltende Datenschutzregeln zu berücksichtigen. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Aufnahmen von Dashcams bei Unfällen im Einzelfall als Beweise im Gerichtsprozess verwendet werden können, begrüße ich ausdrücklich", sagte Högl der "Rheinischen Post".

Digitale Aufnahmen solcher Minikameras würden damit einen wichtigen Beitrag zur Rekonstruktion von Unfällen und damit zur Klärung der Schuldfrage leisten können. "Permanente Aufzeichnungen durch die Dashcams hat der BGH für unzulässig erklärt. In die gleiche Richtung geht die ab dem 25. Mai 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung, die sowohl eine Abwägung der Interessen im Einzelfall vorsieht als auch den Ansatz `Datenschutz durch Technik und Voreinstellungen` verfolgt", sagte Högl. Die für Rechtspolitik zuständige SPD-Bundestagsabgeordnete fügte hinzu: "Es kommt jedenfalls auch darauf an, dass die Hersteller der Kameras künftig die Maßgaben des BGH und der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen." Ob sich darüber hinaus aus dem heutigen Urteil gesetzgeberischer Konkretisierungsbedarf ergebe, werde man sorgfältig prüfen, wenn die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, sagte Högl.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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