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Innen- und Rechtsarbeitsgruppe der neuen Koalition schafft wesentliche Stolpersteine aus dem Weg

Archivmeldung vom 08.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Innen- und Rechtsexperten von Union und FDP haben sich, nach einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe), auf konkrete Maßnahmen zum Schutz von Vermietern gegen sogenannte "Mietnomaden" verständigt. Melderechtliche Auflagen sollen zukünftig verhindern, dass Vermieter von umherziehenden Mietern ausgebeutet werden.

Die entsprechende Arbeitgruppe zur Aushandlung des Koalitionsvertrages hat sich, nach Teilnehmerinformationen gegenüber der Zeitung, auch auf ein einheitlich abgestimmtes Konzept zur Sicherungsverwahrung von Sexualstraftätern auch mit rückwirkender Geltung geeinigt. Zudem soll der Arbeitnehmer-Datenschutz nicht in einem gesonderten Gesetz, sondern als Teil des allgemeinen Datenschutzes geregelt werden.

Keine Änderungen wird es beim Waffenrecht geben. Stärker geschützt werden soll der Schutz der Pressefreiheit. Das Beschlagnahmeverbot soll nur bei dringendem Tatverdacht von Berufsgeheimnisträgern entfallen, der Schutzbereich soll auch auf Wohnungen und andere Räume von Journalisten ausgedehnt werden.

Vom Tisch ist nach den bisherigen Verhandlungen das Ansinnen der Union, die Bundeswehr verstärkt auch im Inneren einzusetzen. Anders als die SPD verweigerte die FDP der Union sogar erfolgreich eine Anpassung des Grundgesetzartikels 35 vorzunehmen, das den Einsatz der Streitkräfte bei der Bekämpfung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen regelt. Im Fall der besonders umstrittenen Regelungen zur Online-Durchsuchung von Computern und beim gültigen BKA-Gesetz wird es vorerst keine Korrekturen geben. Festgeschrieben werden soll aber ein "Prüfbedarf" nach Vorlage weiterer anstehender Verfassungsgerichtsurteile und nach einer Auswertung der bisherigen Gesetzespraxis im Lauf der Legislaturperiode.

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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