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Unions-Rechtsexpertin: Musterklage-Gesetz würde Dieselfahrern nicht helfen

Archivmeldung vom 04.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der Union-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), hat die Erwartungen gedämpft, geschädigte Dieselfahrer könnten von der Einführung einer Musterfeststellungsklage profitieren.

Nach dem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) sollte das Gesetz ohnehin erst zwei Jahre später in Kraft treten:Nach dem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) sollte das Gesetz ohnehin erst zwei Jahre später in Kraft treten: "Für Dieselfahrer hätte es sowieso noch gar keine Wirkung", sagte Winkelmeier-Becker dem "Handelsblatt".

Die CDU-Politikerin zeigte sich zugleich offen dafür, mit der SPD zu einer Einigung zu kommen. "Wir sagen seit November 2016: Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie", so Winkelmeier-Becker. Der Maas-Entwurf sei aber "kurzsichtig und unausgegoren". Ein Hauptkritikpunkt sei, so die CDU-Politikerin, "dass er das Entstehen einer Klageindustrie durch Großkanzleien wie in den USA begünstigt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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