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Bund plant Entlastung für Angehörige von Pflegebedürftigen

Archivmeldung vom 23.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das Bundesarbeitsministerium plant eine erhebliche Entlastung von Familienangehörigen beim Unterhalt für pflegebedürftige Eltern.

"Entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrags wird durch dieses Gesetz geregelt, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen wird", heißt es in einem vertraulichen Entwurf des Arbeitsministeriums für ein "Unterhaltsentlastungsgesetz", das noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll und über das die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

Dem gesellschaftlichen Wandel werde durch eine stärkere Inanspruchnahme des Staates Rechnung getragen. Ziel sei "eine substantielle Entlastung unterhaltsverpflichteter Kinder und Eltern sowie deren Familien". Bislang sind Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten verpflichtet, den Lebensbedarf der Eltern durch Unterhaltszahlungen zu sichern. Dies gilt jedoch erst, wenn Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen aufgebraucht sind und die Heimkosten höher sind als die Zahlungen aus der Pflegeversicherung. In solchen Fällen zahlt zunächst der zuständige Sozialhilfeträger, kann seine Aufwendungen jedoch von den Kindern zurückfordern. Dabei kommen Freibeträge zur Anwendung. Die Kosten für die Reform sind laut Arbeitsministerium nur "sehr schwer" zu schätzen.

"Es gibt keine ausreichende Datengrundlage über den Personenkreis der erwachsenen Kinder, die für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen", heißt es in dem Entwurf, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten. Die Mehrkosten würden auf bis zu 300 Millionen Euro geschätzt, "könnten aber auch deutlich niedriger liegen". Laut dem Entwurf müssten die Mittel für die Entlastung beim Pflege-Unterhalt zunächst vollständig durch Länder und Kommunen aufgebracht werden. Für sie würden im kommenden Jahr allein im kommenden Jahr Mehrkosten von 290,4 Millionen Euro entstehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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