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Bundesrechnungshof warnt vor Reform der EU-Schuldenregeln

Archivmeldung vom 29.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesrechnungshof - Potsdam, ehemals Rechnungshof des Deutschen Reiches, ehemals Königliche Oberrechnungskammer.
Bundesrechnungshof - Potsdam, ehemals Rechnungshof des Deutschen Reiches, ehemals Königliche Oberrechnungskammer.

Foto: Clemensfranz
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesrechnungshof warnt vor der geplanten Reform der EU-Schuldenregeln. "Die Reform der EU-Fiskalregeln wird die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in der Europäischen Union nicht sichern", heißt es in einem Gutachten des Bundesrechnungshofs, über welches das "Handelsblatt" berichtet.

"Es fehlen verbindliche Vorgaben, die den Abbau zu hoher Schulden zügig und nachhaltig sicherstellen." Die Bundesregierung müsse sich weiter für solche Vorgaben sowie für eine Begrenzung der Auslegungs- und Ermessensspielräume der EU-Kommission einsetzen. "Einer Reform des Regelwerks, die dies nicht sicherstellt, sollte die Bundesregierung nicht zustimmen", fordern die Rechnungsprüfer.

An den bisherigen Zielwerten in Höhe von maximal 60 Gesamtverschuldung und von maximal drei Prozent Haushaltsdefizit im Jahr will die EU-Kommission nach ihrem Vorschlag zwar festhalten, künftig soll die Brüsseler Behörde aber mit jedem EU-Land einen maßgeschneiderten mehrjährigen Schuldenabbauplan vereinbaren. Dessen Vorgaben fallen unterschiedlich strikt aus, je nachdem, wie stark verschuldet das Land ist. "Das neue Regelwerk stellt jedoch nicht sicher, dass die Mitgliedstaaten die Referenzwerte mittel -bis langfristig einhalten werden", schreibt der Rechnungshof in seinem Gutachten. Sollte der Vorschlag in seiner jetzigen Form umgesetzt werden, "könnte dies die Maastricht-Kriterien aushöhlen".

Die Bundesregierung müsse sich für "ausreichend ambitionierte und verbindliche quantitative Vorgaben einsetzen", bis wann EU-Staaten ihre Schulden abgebaut haben müssten. So hat der Bundesrechnungshof "erhebliche Zweifel", dass hierfür ein Zeitraum von 60 Jahren oder mehr angemessen ist. "Ein Regelwerk, das den Schuldenabbau zeitlich derart ausufern ließe, würde das Signal senden, dass sich die Europäische Union de facto vom Maastricht-Schuldenstandskriterium und damit auch von langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen in den Mitgliedstaaten verabschiedet hat."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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