Berliner SPD nimmt neuen Anlauf für Mietendeckel
Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Entwurf für das erste Vergesellschaftungsgesetz in Deutschland erarbeitet. Ziel des Gesetzes ist die "unmittelbare Deckung eines öffentlichen Bedarfs der Daseinsvorsorge" etwa beim Wohnen und der Versorgung mit Energie, Wasser und Wärme, wie der "Spiegel" berichtet.
Auf Eckpunkte für das Gesetz hatten sich die Fraktionsvorstände von CDU
und SPD Ende Juni geeinigt. Das Vorhaben ist eine Reaktion auf den
erfolgreichen Volksentscheid der Initiative "Deutsche Wohnen und Co.
enteignen" und fußt auf Artikel 15 des Grundgesetzes.
"Die
Vergesellschaftung ermöglicht den Bundesländern eine soziale
Marktregulierung, auch ohne Enteignung", sagte SPD-Fraktionschef Raed
Saleh. Berlin könne etwa die Gewinnmaximierung oder marktorientiertes
Verhalten beschränken. "So könnte das Land allen Vermietern für fünf
Jahre einen Preisdeckel vorschreiben", sagte Saleh. "Das Rahmengesetz
bietet dafür eine Grundlage, sodass wir keine Öffnungsklausel des Bundes
mehr benötigen."
Die CDU sieht das anders. "Das neue Gesetz soll
einen gesetzlichen Rahmen schaffen, es ist nicht für einen Mietendeckel
gedacht", sagte CDU-Fraktionschef Dirk Stettner. "Den wird es mit der
CDU nicht geben."
Vor vier Jahren erklärte das
Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel der damaligen Regierung
mangels Gesetzgebungskompetenz für verfassungswidrig. Einig ist sich die
Koalition, dass das Land mit dem Vergesellschaftungsgesetz Geld sparen
könnte. Obwohl die Wirkung einer Enteignung nahekomme, "ermöglicht die
Vergesellschaftung solche Maßnahmen bei viel geringerer Entschädigung",
sagte Saleh.
Quelle: dts Nachrichtenagentur