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Vorratsdatenspeicherung: EuGH soll Vereinbarkeit klären

Archivmeldung vom 25.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch.

Das Gericht wandte sich mit einer Frage zur Auslegung der europäischen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation an die Luxemburger Richter. Sie sollen die Vereinbarkeit der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Unionsrecht klären. Von der Klärung dieser Frage hänge die Anwendbarkeit der im Telekommunikationsgesetz enthaltenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ab, hieß es zur Begründung. Zuvor hatten die Leipziger Richter über zwei Klagen von zwei Internetdienstanbietern gegen die Datenspeicherpflicht mündlich verhandelt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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