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Gauland: Späte Einsicht in rechtswidriges Handeln der Verfassungsschützer

Archivmeldung vom 08.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Alexander Gauland (2019)
Dr. Alexander Gauland (2019)

Bild: AfD Deutschland

Das Bundesamt für Verfassungsschutz akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das der Behörde untersagt, die AfD als "Prüffall" zu bezeichnen, und verzichtet auf eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Alexander Gauland:

"Die Einsicht der Verfassungsschützer, dass sie die Grenzen rechtsstaatlichen Handelns überschritten haben, kommt etwas spät, aber immerhin. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hat eindeutig klargestellt, dass der Verfassungsschutz sich nicht parteipolitisch instrumentalisieren darf, um die Arbeit einer Oppositionspartei willkürlich zu behindern. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesamt seine Lektion gelernt hat.

Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptiert, ist zugleich eine Blamage für jene Politiker anderer Parteien, die das Urteil als 'unsäglich' kritisiert und sinngemäß erklärt hatten, die Gerichtsentscheidung sei ihnen egal. Wer sich so äußert, zeigt selbst, wie schlecht es um seinen Respekt vor dem Rechtsstaat bestellt ist."

Quelle: AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag (ots)

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