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Bundesregierung will Straßenverkehrsordnung erst nach Diesel-Urteilsbegründung ändern

Archivmeldung vom 14.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Entgegen ihrer Ankündigung will die Bundesregierung nun doch nicht völlig unabhängig vom Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Straßenverkehrsordnung ändern. Das teilte das Verkehrsministerium auf Anfrage der Grünen-Fraktion mit. "Das weitere Vorgehen wird nach Vorliegen der Entscheidungsgründe des Bundesverwaltungsgerichts geprüft", heißt es in einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Verkehrsministerium, Norbert Barthle (CDU), an den Grünen-Abgeordneten Stephan Kühn. Das Schreiben liegt der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vor.

Die Urteilsbegründung wird in wenigen Wochen erwartet. Das Bundesverwaltungsgericht hatte Fahrverbote für grundsätzlich zulässig erklärt. Das Ministerium hatte jedoch noch vor dem Urteil angekündigt, die Straßenverkehrsordnung ändern zu wollen, um eine Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Fahrverboten zu schaffen. "Es soll eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid) in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geschaffen werden", hieß es im Februar in einer Antwort von Barthle an den Grünen-Abgeordneten Matthias Gastel.

In der Regierungspressekonferenz vom 26. Februar hatte zudem ein Sprecher des Ministeriums erklärt, die Ankündigung sei unabhängig von dem Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht. Stephan Kühn, Sprecher der Grünen-Fraktion für Verkehrspolitik, wirft der Bundesregierung nun vor, nicht Wort zu halten. "Es herrschen Chaostage bei der Bundesregierung, die entlarven, wie plan- und kopflos die Verantwortlichen sind." Ob kostenloser ÖPNV, Rechtsgrundlagen für Fahrverbote oder Lkw-Umweltzonen - nichts von dem, was die Bundesregierung in Aussicht gestellt habe, sei von Bestand, sagte Kühn. "Der Vorgang zeigt auch, wie die Bundesregierung ihre Rechtsauffassung nach taktischen Erwägungen dehnt, biegt und einfach ändert." Die Bundesregierung müsse ihren politisch motivierten Eiertanz beenden, endlich die Autohersteller zu Hardware-Nachrüstungen verpflichten und die Blaue Plakette einführen, um einen Flickenteppich an Fahrverboten zu vermeiden, sagte der Grünen-Abgeordnete.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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