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Anpassung der Entfernungspauschale ist wichtiger Schritt ADAC: Pendler steuerlich zu entlasten längst überfällig

Freigeschaltet am 05.09.2025 um 15:55 durch Sanjo Babić
ADAC Logo (Symbolbild)
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Lizenz: Public domain
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Der ADAC begrüßt, dass das Bundesfinanzministerium mit der Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ab 2026 Steuerentlastungen für Pendler auf den Weg bringt.

ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: "Die Anhebung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer unterstützt der ADAC vollumfänglich. Es geht um notwendige Fahrten zur Arbeitsstätte, egal ob diese mit dem Pkw oder dem ÖPNV zurückgelegt werden. Gerade auch vor dem Hintergrund der absehbar steigenden CO2-Preise auf Kraftstoff setzt die Koalition hier einen wichtigen Entlastungsschritt und trägt dazu bei, notwendige Mobilität für viele bezahlbar zu halten."

Die Entfernungspauschale ist für die bezahlbare Mobilität vieler Arbeitnehmer essenziell, sie ist verkehrsmittelunabhängig und entlastet jene Menschen, die längere Arbeitswege zurücklegen müssen. Nicht nur die Energiekosten im Verkehr sind massiv gestiegen, auch die Anschaffungspreise von Fahrzeugen haben sich deutlich verteuert. Insofern sind Pendler ganz besonders von den steigenden Kosten betroffen, eine Entlastung ist daher längst überfällig. Die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer ist in der Höhe seit 2004 unverändert.

Der Entfernungspauschale liegt die einfache Fahrstrecke zum Arbeitsplatz zugrunde. Der Pendler legt mit Hin- und Rückfahrt tatsächlich die doppelte Entfernung zurück. Für moderne Pkw starten die Vollkosten bei Kleinwagen bei etwa 40 Cent je Kilometer, die meisten Fahrzeuge liegen aber deutlich darüber.

Mit der Erhöhung ab dem ersten Kilometer ergeben sich bei einer durchschnittlichen einfachen Pendlerstrecke in Deutschland von 17 Entfernungskilometer und 200 Arbeitstagen zusätzlich absetzbare Werbungskosten in Höhe von 272 Euro pro Jahr. Viele Pendlerdistanzen sind aber deutlich länger.

Aktuell können Pendler für die ersten 20 Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz verkehrsmittelunabhängig 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen. Berufstätige, die weitere Strecken zurücklegen müssen, können für einen Teil der Strecke höhere Werte ansetzen. Ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale bisher bis Ende 2026 befristet 38 Cent pro Kilometer.

Quelle: ADAC (ots)

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