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Bundestag beschließt "Trennbankensystem"

Archivmeldung vom 17.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bundestag : Plenarsaal
Bundestag : Plenarsaal

Foto: Kemmi.1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Banken müssen in Zukunft ihre eigenen riskanten Geschäfte vom Kundengeschäft trennen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung beschlossen. Nach dem Trennbankengesetz müssen Einlagenkreditinstitute, wenn sie bestimmte Schwellenwerte überschreiten, die Risiken aus eigenen spekulativen und riskanten Geschäften vom Kundengeschäft trennen. Das stärke ihre Zahlungsfähigkeit und trage zur Stabilisierung der Finanzmärkte bei, so das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Mit dem Gesetz baut die Bundesregierung den Ordnungsrahmen für den Finanzsektor weiter aus.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sagte dazu im Februar: "Wir gehen damit die Probleme der mangelnden Krisenfestigkeit des Finanzsystems und der mangelnden Verantwortlichkeit der Banken und der Banker frontal an und fügen unserem seit dem Beginn dieser Legislaturperiode konsequent verfolgten neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte weitere wichtige Bausteine hinzu."

Die Vorschriften sollen es ermöglichen, frühzeitig Maßnahmen für in Schieflage geratene systemrelevante Banken ergreifen zu können. Global und national systemrelevante Institute müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sanierungspläne vorlegen und diese mindestens einmal im Jahr aktualisieren. Die BaFin erstellt Abwicklungspläne für diese Institute und aktualisiert diese ebenfalls mindestens einmal jährlich. Der Gesetzentwurf begründet außerdem die Strafbarkeit von Geschäftsleiterinnen und -leitern von Banken und Versicherungen im Risikomanagement. Er schafft auf der Grundlage bestehender Vorschriften konkrete Pflichten für das Risikomanagement. Die Verletzung dieser Pflichten wird bestraft, wenn als Folge ein Kreditinstitut in seinem Bestand gefährdet oder ein Versicherungsunternehmen insolvent wird.

Deutschland nimmt damit eine Vorreiterrolle in Europa ein und geht beim Aufbau eines Trennbankensystems mit nationalen Regelungen voran. Es folgt hierbei im Wesentlichen den Erkenntnissen und Empfehlungen des Liikanen-Berichts.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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