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CDU-Politik verhindert Abschiebung krimineller Asylbegehrer

Archivmeldung vom 11.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Carsten Hütter (2018)
Carsten Hütter (2018)

Bild: AfD Deutschland

„Bundespolizei muss Togoer nach Abschiebung wieder einreisen lassen“. Unter dieser Überschrift berichtet heute „Die Welt“ über den Afrikaner aus Ellwangen, dessen Abschiebung mit brutaler Gewalt durch etwa 200 andere Asylbegehrer verhindert wurde. Erst ein Großaufgebot der Polizei konnte ihn in Abschiebehaft verbringen. Er soll nach Italien abgeschoben werden.

Dazu erklärt der sicherheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Carsten Hütter: „Dem Bericht zufolge gilt für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung des damaligen CDU-Bundesinnenministers de Maizière (CDU) vom September 2015. Darin ist verankert, dass von einer ‚Einreiseverweigerung bis auf Weiteres aus humanitären Gründen abzusehen‘ ist. Jeder Drittstaatler ohne Papiere, aber mit Asylbegehren ist danach an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.

Dieser Beschluss bedeutet also, dass der Afrikaner, sobald er aus Italien erneut nach Deutschland gelangt, erneut aufgenommen werden muss. Damit haben die sich gerne als harte Sicherheitspolitiker gerierenden Parteien CDU und CSU Deutschland endgültig zu einem Land gemacht, in das auch Kriminelle jederzeit aus angeblich humanen Gründen einreisen dürfen und auch bleiben können. Die AfD fordert bereits seit Jahren Asylbegehrer ohne Anspruch sofort wieder abzuschieben, genauso wie kriminelle.“

Quelle: AfD Deutschland

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