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Bundesrechnungshof kritisiert Ausstattung von Ex-Kanzlern

Archivmeldung vom 22.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eingang des Bundesrechnungshofs (Adenauerallee 81 in Bonn). Bild: de.wikipedia.org
Eingang des Bundesrechnungshofs (Adenauerallee 81 in Bonn). Bild: de.wikipedia.org

Der Bundesrechnungshof hat die Bereitstellung von Büros, Personal, Dienstwagen und Personenschützern auch für ehemalige Bundeskanzler kritisiert. Ein früherer Bundeskanzler habe die ihm zustehende Limousine mit Cheffahrer "regelmäßig vorzugsweise zum Posttransport zwischen Wohnort und Berliner Büro" genutzt, moniert der Rechnungshof laut einem Bericht der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Die Untersuchung der Kontrollbehörde umfasste neben dem Verhalten von Gerhard Schröder auch das seiner inzwischen verstorbenen Vorgänger Helmut Kohl und Helmut Schmidt. Kritisch sieht der Rechnungshof, dass die Büros auch zur Ausarbeitung von Reden und Büchern genutzt wurden, für die die Ex-Kanzler dann Einkünfte bis zu sechsstelliger Höhe hätten. Daneben hält der Rechnungshof die Praxis für bedenklich, dass der Staat sämtliche Reisekosten übernimmt, auch wenn sie privater Natur seien.

Als Beispiel nennt der Bericht die "Kosten für die Begleitung durch den Chefkraftfahrer samt Dienstkraftfahrzeug auf eine Urlaubsinsel im Ausland (Fähre, Hotelkosten, Auslandstagegeld)". Frühere Kanzler hätten auch Kosten für die Minibar oder Restaurantbesuche abgerechnet. Zuvor war ein ähnlicher Bericht über die Leistungen für ehemalige Bundespräsidenten bekannt geworden. Die Grünen-Haushälterin Ekin Deligöz sieht nunmehr "Handlungsbedarf". Gerade auch aus Respekt vor dem Amt und den handelnden Personen müsse der Bundestag "klare und nachvollziehbare Regeln" setzen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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