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Regierungsbericht: Neues Insolvenzrecht treibt die Kosten

Archivmeldung vom 10.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Es ist fragwürdig, ob das neue Insolvenzrecht, welches 2012 in Kraft getreten ist, überhaupt Vorteile bietet. Zu diesem Befund kommt der Regierungsbericht zum "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" (ESUG), der am heutigen Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll und über den das "Handelsblatt" berichtet. Es gebe Vorschläge für "nicht unbedeutende" Korrekturen, heißt es in dem Bericht.

"Die Evaluierung zeigt, dass das ESUG gut funktioniert", sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) der Zeitung. "Wir werden jetzt gemeinsam mit Experten diskutieren, wo noch weiterer Verbesserungsbedarf beim deutschen Insolvenz- und Sanierungsrecht besteht." Deutlich kritischer fällt indes die 300 Seiten starke Analyse eines Wissenschaftlerteams aus, die im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellt wurde und als Basis für den Regierungsbericht dient. Das Fazit: "Die Evaluation zeigt Korrektur- und Ergänzungsbedarf in Bezug auf einzelne, allerdings durchaus gewichtige Weichenstellungen sowie in Einzelfragen auf", heißt es. Immerhin: Die Rückkehr zum früheren Recht empfehlen die Forscher nicht. Eine "eher skeptische Gesamtbewertung" des ESUG wird laut Studie "durch die Erfahrung geprägt, dass die vorläufige Eigenverwaltung bei dafür nicht geeigneten Schuldnern angeordnet wurde und dass mit einer Eigenverwaltung hohe Zusatzkosten verbunden gewesen" seien.

Vielfach sei festgestellt worden, dass ungeeignete Verfahren mit einer vorläufigen Eigenverwaltung starten und dann in ein Regelverfahren übergehen. Dieser "Wechsel der Verfahrensart führt zu Disruptionen und wirkt zudem kostenerhöhend", heißt es in dem Bericht. Deutliche Vorteile des Schutzschirmverfahrens werden "eher nicht gesehen". Deutlich raten die Experten davon ab, das von der EU geplante "vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren" mit dem ESUG zu verzahnen oder gar zu verschmelzen. Dem Gesetzgeber wird ein "behutsames Vorgehen" empfohlen. Die Verfahr ensarten seien voneinander zu trennen. Barley sagte, der EU-Vorschlag ziele "in dieselbe Richtung" wie das ESUG. "Bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben werden wir die neuen Regelungen für Sanierungsverfahren, die vor einer Insolvenz eingeleitet werden, und die durch das ESUG erfolgreich etablierten Instrumente aufeinander abstimmen", sagte die Ministerin dem "Handelsblatt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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