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Regierung will sich künftig bei Straftaten gegen ausländische Staaten heraushalten

Archivmeldung vom 28.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Heiko Maas (August 2015)
Heiko Maas (August 2015)

Foto: A.Savin
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bei der Verfolgung von Straftaten gegen ausländische Staaten künftig ganz heraushalten. Dies geht aus einem Entwurf des Ministeriums zur Abschaffung des Paragrafen 103 hervor, der bisher noch die Beleidigung ausländischer Staatspräsidenten unter Strafe stellt.

Nach dem Entwurf, der dem Berliner "Tagesspiegel" vorliegt (Freitagausgabe), soll künftig auch bei anderen Delikten wie etwa der "Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten" oder Angriffen gegen deren Organe und Vertreter auf die so genannte Strafverfolgungsermächtigung verzichtet werden. Paragraf 103 soll künftig ganz entfallen. Der Tatbestand bestraft die Beleidigung ausländischer Staatschefs mit bis zu drei Jahren, bei Verleumdungen sogar bis zu fünf Jahren. Die einfache Beleidigung, wie sie in Deutschland jeder gegen jeden zur Anzeige bringen kann, wird dagegen nur mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bedroht. "Dieser erhöhten Strafandrohung bedarf es nicht", stellt der Regierungsentwurf fest.

http://www.tagesspiegel.de/politik/boehmermann-und-die-folgen-regierung-will-sich-bei-straftaten-gegen-auslaendische-staaten-heraushalten/13514940.html

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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