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Bitkom: Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung weist Lücke auf

Archivmeldung vom 12.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de
Bild: Helmut J. Salzer / pixelio.de

Der Digitalverband Bitkom begrüßt, dass sich der Bundestag mit seiner Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung mindestens bis September Zeit lassen will - da der Gesetzentwurf an zentraler Stelle eine Lücke ausweise. So könne die notwendige ausführliche Diskussion über die Verhältnismäßigkeit und den Umfang der geplanten Maßnahmen geführt werden.

"Angesicht der geplanten Eingriffe in die Grundrechte muss im intensiven Dialog geklärt werden, ob und wie eine nationale Regelung unter den strengen Vorgaben des Verfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes rechtssicher ausgestaltet werden kann", sagte Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder. "Zudem sollten die Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags und des Normenkontrollrates vor einem Beschluss ausgeräumt werden."

Nach Ansicht des Bitkom hat der Gesetzentwurf an zentraler Stelle eine Lücke, da er nicht genau definiert, wer als "Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste" oder "Internetzugangsdienste" anzusehen ist. Dies führt dazu, dass etwa Betreiber von WLAN-Hotspots unter die Regelung fallen könnten. Rohleder: "Bei dem Gesetzentwurf besteht erheblicher Präzisierungsbedarf. In die Diskussion sollten die betroffenen Unternehmen und die relevanten gesellschaftlichen Gruppen einbezogen werden."

Die Unternehmen müssten nach Schätzung des Bitkom einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag investieren, um die Vorgaben zur geplanten Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Der Verband fordert daher eine generelle Erstattung der anfallenden Kosten für die Unternehmen sowie ausreichend lange Umsetzungsfristen, damit es angesichts der zu erwartenden juristischen Auseinandersetzungen um das Gesetz nicht zu erneuten Fehlinvestitionen komme.

Die erste deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hatte einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standgehalten, gleichwohl hatten die Unternehmen bereits Anschaffungen von mehr als 100 Millionen Euro getätigt, die gegenwärtig durch neue Vorgaben etwa bei der Sicherheit nicht mehr nutzbar sind.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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