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Rechnungshof rügt Verkehrsministerium wegen Autobahn-Gesellschaft

Archivmeldung vom 26.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Erhobener Zeigefinger (Symbolbild)
Erhobener Zeigefinger (Symbolbild)

Bild: CFalk / pixelio.de

Der Bundesrechnungshof übt deutliche Kritik an Mehrkosten rund um die neue Autobahn-Gesellschaft des Bundes. Das geht aus einem Bericht des Rechnungshofs hervor, aus dem die "Süddeutsche Zeitung" zitiert.

Danach zahle die Bundesgesellschaft ihren Beschäftigten überdurchschnittlich hohe Gehälter. "Die Autobahn GmbH hat für ihre Beschäftigten einen Tarifvertrag ausgehandelt, der deutlich vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst abweicht", heißt es in dem Bericht. Nach Aussagen des Verkehrsministeriums zahle der Bund "für das Personal der Autobahn GmbH im laufenden Jahr zehn Prozent mehr als für seine übrigen Beschäftigten".

Warnungen der Prüfer seien überhört worden. Auch an teuren Berater-Aufträgen stößt sich der Rechnungshof: So habe das Verkehrsministerium bis 2021 insgesamt 24 Millionen Euro für externe Berater ausgeben wollen. Beauftragt hätten Ministerium und GmbH aber letztlich Leistungen von mehr als 99 Millionen Euro. "Damit überschritten sie das vergebene Auftragsvolumen um rund 315 Prozent", rechnet die Bonner Behörde vor. Die Opposition sieht alle ihre Befürchtungen bestätigt. "Diese Reform wurde offensichtlich im Blindflug begonnen und findet jetzt keinen Boden mehr", sagte der Linken-Haushaltspolitiker Victor Perli der SZ.

"Die klassische öffentliche Verwaltung durch immer mehr riesige privatrechtliche Gesellschaften zu ersetzen, ist ein Irrweg." Schon mehrfach hatte sich der Bundesrechnungshof kritisch mit der neuen Herrin über 13.000 Kilometer Autobahn beschäftigt. Viele der Kritikpunkte finden sich laut Zeitung auch im jüngsten Bericht wieder. So habe der Bund sich in zu wenig Zeit zu viel vorgenommen. "Eine vollständige Entflechtung der Aufgaben ist ihm nicht gelungen." Das wiederum mache eine Vielzahl von Kooperationsvereinbarungen mit den Ländern erforderlich, etwa für die Nutzung von Datenbanken und IT oder für Betriebsdienste auf Autobahn-Abschnitten. Nur stehe dies leider "grundsätzlich im Widerspruch zur Absicht des Gesetzgebers, die Verwaltungen zu trennen und gerade keine Mischverwaltung zwischen Bund und Ländern zu schaffen", moniert der Rechnungshof. Noch deutlicher werden Doppelzuständigkeiten angesichts eines anderen deutschen Straßenriesen, der "Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH", kurz Deges.

Die Firma, die mehrheitlich den Ländern gehört, übernimmt Planungs-Großprojekte für zwölf Landesregierungen und sollte mit der Autobahn GmbH verschmolzen werden. Diese Verschmelzung unterblieb, auch nach Warnungen des Rechnungshofs. Doch das Nebeneinander beider Gesellschaften macht die Sache nicht besser: Denn die Mischverwaltung zwischen Bund und Ländern besteht so fort - was aber nach der Neufassung des entsprechenden Artikels 90 dem Grundgesetz widerspricht. Das Verkehrsministerium hatte zu den Vorwürfen Stellung beziehen können. Die Kooperationsvereinbarungen hält das Ministerium demnach für angemessen, zur Zukunft der Deges liefen noch Gespräche mit den Ländern. Auch sei noch offen, ob und wie es einen weiteren Versuch geben werde, die Deges mit der Autobahn-Gesellschaft zu verschmelzen. Im Übrigen aber habe man Strukturen zu entflechten, die in über 70 Jahren herangewachsen seien. Was das an Aufwand bedeutet, habe der Rechnungshof nicht hinreichend gewürdigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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