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Bundesbeauftragter für Datenschutz kritisiert Pläne des Innenministeriums

Archivmeldung vom 30.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat die Pläne des Bundesinnenministeriums kritisiert, mit Hilfe gefälschter Behörden-E-Mails Späh-Software auf den Computern von Terror-Verdächtigen zu installieren.

"Die Methode soll nicht regelmäßig angewandt werden, sondern nur in Ausnahmefällen. Aber auch diese Ausnahmefälle darf es nicht geben", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Die Polizei darf sich nicht als Jugendamt Köln ausgeben, um eine Ermittlungssoftware auf dem Computer des Betroffenen aufzuspielen. Das ist auf gar keinen Fall zulässig. Bei mir sind eher zusätzliche Fragen entstanden, als dass sich der Nebel gelichtet hätte. (...) Außerdem stellt sich die Frage: Wie will man den Kernbereich der Privatsphäre bei einer solchen Methode wirksam schützen? Darauf gibt es keine befriedigende Antwort. Mein Plädoyer ist deshalb, nicht übereilt neue gesetzliche Befugnisse zu schaffen, sondern offen zu diskutieren, was geht und welche Folgen das hat. Auch muss berücksichtigt werden, wie das Bundesverfassungsgericht über die im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen genehmigten Online-Durchsuchungen entscheidet. Unsere Gesellschaft muss über die Befugnisse für heimliche Ermittlungen diskutieren. Das unterscheidet sie von weniger demokratischen Gesellschaften." Schaar äußerte darüber hinaus prinzipielle Bedenken: "Ich bin von der Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen bisher nicht überzeugt. Und ich sehe keinnen Grund zur Eile. Die Debatte sollte ergebnisoffen geführt werden. Ich sehe das Vorhaben insgesamt skeptisch."

Quelle: Pressemitteilung Kölner Stadt-Anzeiger

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