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Tiefensee: Alkoholverbot für Fahranfänger kommt zum 1. August

Archivmeldung vom 06.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist Alkohol am Steuer ab kommendem Monat absolut tabu. Nachdem der Bundesrat heute in Berlin für die Gesetzesinitia-tive von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee grünes Licht gegeben hat, kann das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfängerinnen und Fahranfänger am 1. August in Kraft treten.

Bundesverkehrsminister Tiefensee erklärte hierzu heute in Berlin: "Wir setzen bei der Verkehrssicherheit auf kontinuierliche Prävention und wirksame Sanktion. Alkohol im Straßenverkehr ist eine der Hauptunfallursachen. Besonders bei jungen Fahranfängern besteht bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Fahranfänger sind bislang noch nicht ausreichend für die Gefahren von Alkohol am Steuer sensibilisiert. Hier hilft nur ein klares und eindeutiges Signal: Autofahren und Trinken sind nicht miteinander vereinbar." Das Alkoholverbot gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, die sich noch in der (regelmäßig) zweijährigen Probezeit befinden und für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres.

Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden.

Zudem kann für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bürgerservice

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