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Ulrich Singer: Erneut wurden die AfD-Kandidaten für das Amt eines Landtagsvizepräsidenten und für das Parlamentarische Kontrollgremium zurückgewiesen

Archivmeldung vom 02.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ulrich Singer (2022)
Ulrich Singer (2022)

Bild: AfD Deutschland

Der AfD-Abgeordnete Ralf Stadler kandidierte heute für das Amt eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags. Er wurde von der Mehrheit der Abgeordneten nicht gewählt.

Außerdem bewarb sich der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion, Gerd Mannes, für das Parlamentarische Kontrollgremium. Auch er wurde nicht gewählt.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Ulrich Singer, kommentiert dies wie folgt: "Die AfD-Fraktion hat mit Ralf Stadler einen bürgernahen und überaus engagierten Abgeordneten für das Amt eines Landtagsvizepräsidenten vorgeschlagen. Als selbständiger Metallbauunternehmer weiß er, was die Menschen außerhalb der Politikerblase bewegt. In einer Zeit, in der der Staat immer mehr in das Privatleben der Menschen eingreift, bräuchte der Landtag einen Volksvertreter wie Ralf Stadler als Repräsentanten. Leider haben die Abgeordneten der Kartellparteien diese Chance nicht genutzt, um der herrschenden schweren Krise des Vertrauens in die politischen Institutionen entgegenzuwirken. Lediglich weil er der AfD, einer durch und durch demokratischen Partei, angehört, wurde er abgelehnt.

Dasselbe unwürdige Spiel wurde mit Gerd Mannes, unserem honorigen Kandidaten für das Parlamentarische Kontrollgremium, betrieben. Als Diplom-Ingenieur mit 30 Jahren Berufserfahrung verfügt er über eine hervorragende fachliche Kompetenz. Er ist Mitglied in der Kontrollkommission des BayernFonds und in der Datenschutzkommission. Es gibt keinen Zweifel, dass er über die notwendige Verschwiegenheit verfügt, um Aufgaben innerhalb des Parlamentarischen Kontrollgremiums wahrzunehmen.

Laut dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof muss jeder Ausschuss und jedes Gremium grundsätzlich 'ein verkleinertes Abbild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln'. Ausnahmen bedürfen besonderer Begründung, die hier in keiner Weise gegeben ist. Unserer Auffassung nach ist das Kontrollgremium daher nicht verfassungskonform besetzt und folglich nicht beschlussfähig.

Als AfD-Fraktion sind wir darüber bestürzt, mit welcher Selbstverständlichkeit sowohl die Bayerische Verfassung als auch der Wille eines großen Teils der bayerischen Bürgerinnen und Bürger von den Kartellparteien missachtet werden. Die Ausgrenzung einer demokratisch gewählten, verfassungstreuen Partei aus taktischen und ideologischen Gründen schadet unserer Demokratie nachhaltig."

Quelle: AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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