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Baugewerbe zur morgigen Kabinettsitzung: "Handwerkerausnahme von der LKW-Maut muss bleiben"

Archivmeldung vom 09.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Zeichen 390 Maut
Zeichen 390 Maut

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Morgen entscheidet das Kabinett über die LKW-Maut, die auf gewerbliche Lkw ab 3,5 Tonnen ausgeweitet werden soll. Felix Pakleppa begrüßt, dass nach dem Gesetzentwurf Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ab 3,5 bis 7,5 Tonnen auch weiterhin von dieser Regelung befreit bleiben und bittet das Kabinett, den Entwurf entsprechend zu beschließen.

"Die Ausnahmeregelung beizubehalten ist richtig und ein wichtiges Signal an die Bauunternehmerinnen und Bauunternehmer. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, werden nun Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 t in die Maut einbezogen. Die Ausweitung gilt nicht für Handwerkerfahrzeuge, mit denen das Material zur Baustelle transportiert wird, damit es dort verbaut werden kann. Gut, dass diese unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft und das gesamte Handwerk verhindert wird - auch mit Blick auf die dringenden Leistungen des Baugewerbes für den Wohnungsbau, die energetische Sanierung und die Ertüchtigung der Infrastruktur."

Quelle: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe (ots)

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