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Berliner Staatsanwaltschaft prüft in Sachen Schießbefehl weitere juristische Schritte

Archivmeldung vom 13.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Berliner Staatsanwaltschaft will nach den Worten ihres Sprechers Michael Grunwald von Amts wegen prüfen, ob sie nach Auffinden des Schießbefehls in der Magdeburger Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde weitere juristische Schritte unternehmen wird.

Dazu sei zunächst "schlicht zu untersuchen, wo kam das Dokument her, wo ging es hin", sagte Grunwald dem Berliner "Tagesspiegel" Dienstagausgabe). Dabei erhoffe sie sich auch Aufschlüsse darüber, welche Staatsanwaltschaft überhaupt zuständig sei: die Berliner, wenn es sich um eine Art "Formschreiben" der Berliner Stasi-Zentrale gehandelt habe, oder die Magdeburger, wenn es ein internes Dokument der dortigen Grenzeinheit gewesen sei.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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