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Vorratsdatenspeicherung CDU-Politiker Altmaier kritisiert Urteil

Archivmeldung vom 03.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Peter Altmaier Bild: CDU/CSU-Fraktion
Peter Altmaier Bild: CDU/CSU-Fraktion

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kritisiert.

"Wir sind am unteren Rand der Spielräume geblieben, die die EU-Richtlinie uns gegeben hat", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". "Trotzdem findet Karlsruhe, dass wir gegen die Verfassung verstoßen." Altmaier erklärte weiter: "Ich bedauere, dass das Gericht die Löschung der Daten angeordnet hat - zumal diese Entscheidung im Gericht selbst offenbar hoch umstritten war und nur mit vier zu vier Stimmen gefasst worden ist. Ich hätte mir gewünscht, dass sich eine so weit reichende Entscheidung auf eine breite Mehrheit gestützt hätte." Der CDU-Politiker sieht in dem Urteil keinen Anlass, den Bundestag wegen schlechter Gesetze zu kritisieren. "Einer der Vorteile unseres Rechtsstaates ist es, dass man gegen Gesetze des Bundestages praktisch immer nach Karlsruhe ziehen kann", stellte er fest. "Die Politik muss es hinnehmen, dass dabei das eine oder andere Gesetz verworfen wird. Sieht man sich die Gesamtbilanz an, kann man sicher nicht behaupten, dass in Berlin schlampig gearbeitet wird."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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