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Zeitung: Länder wollen Anfang Dezember NPD-Verbotsantrag einreichen

Archivmeldung vom 06.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

Die Länder wollen nach Informationen der "Zeit" unmittelbar nach der Innenministerkonferenz Anfang Dezember ihren NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Die beiden Prozessbevollmächtigten des Bundesrats haben den Antragstext demnach bereits Ende vergangener Woche fertiggestellt.

Eine Arbeitsgruppe der Innenminister soll diesen nun nochmals gegenlesen und letzte Korrekturen einarbeiten. Schließlich werden alle 16 Innenminister der Länder sowie Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den Karlsruher Richtern schriftlich versichern, dass das für das Verbotsverfahren zusammengetragene Material keine Informationen enthält, die von bezahlten Informanten in der rechtsextremen Partei, sogenannten V-Leuten, stammen.

Zuvor hatten sich einzelne Innenminister geziert, hierfür selbst die Verantwortung zu übernehmen, und wollten nur die Präsidenten der Verfassungsschutzbehörden und Landeskriminalämter unterschreiben lassen. Inzwischen sind sich die Minister aber einig, dass dies vom Verfassungsgericht als falsches Signal aufgefasst würde. Der erste Versuch, die rechtsextreme NPD zu verbieten, war im Jahr 2003 in Karlsruhe an der undurchsichtigen Rolle der V-Leute in der Partei gescheitert.

Anders als damals zieht der Bundesrat nun allein vor das Verfassungsgericht, der Bundestag und die Bundesregierung entschieden sich im Frühjahr gegen einen erneuten Verbotsantrag. Allerdings hat der Bund rund die Hälfte des Belegmaterials gegen die NPD beigesteuert. Der Ausgang des Verfahrens gilt als völlig offen, insbesondere weil Karlsruhe auch die hohen Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für ein Parteienverbot in seine Rechtsprechung einbeziehen wird.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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