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Mehrzahl deutscher IS-Frauen bleibt bei Rückkehr auf freiem Fuß

Archivmeldung vom 08.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kriminelle = Daesh = IS = ISIS (Symbolbild)
Kriminelle = Daesh = IS = ISIS (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Mehrzahl der deutschen IS-Anhängerinnen kann bei einer Rückkehr nach Deutschland vorerst auf freiem Fuß bleiben. Das geht aus einer internen Auflistung der Bundesregierung zu "IS-Haftfällen im Ausland mit Deutschland-Bezug" von Ende Februar hervor, über die der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet.

Demnach lägen bei den insgesamt 23 deutschen Frauen, die aktuell in Syrien gefangen gehalten werden, bisher nur in vier Fällen Haftbefehle des Generalbundesanwalts oder einer Landesstaatsanwaltschaft vor; bei den Männern seien es 13. Selbst in zwei Fällen, in denen die Sicherheitsbehörden die deutschen Islamistinnen als Gefährderinnen einstufen, hätten die Ermittler bisher offenkundig nicht genügend Beweise in der Hand, um einen Haftbefehl zu erwirken, berichtet das Nachrichtenmagazin weiter. Sollten die IS-Frauen nach Deutschland zurückkehren, müssten sie voraussichtlich intensiv überwacht werden.

Terrorexperten des UN-Sicherheitsrats haben vor wenigen Tagen davor gewarnt, mit IS-Anhängerinnen zu nachsichtig umzugehen. Der Bundesgerichtshof hat jedoch hohe Hürden aufgestellt: Frauen, die sich im IS-Gebiet lediglich um den Haushalt und das Kinderhüten kümmerten, machten sich noch nicht strafbar, so die obersten Richter. Bisher seien IS-Rückkehrerinnen in Deutschland daher nur selten in Untersuchungshaft gekommen, etwa weil sie Teil der berüchtigten Sittenpolizei des "Islamischen Staats" gewesen sein sollen oder mutmaßlich an Gräueltaten beteiligt waren, berichtet der "Spiegel".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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