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Künast gewinnt wegen Beleidigungen vor Bundesverfassungsgericht

Archivmeldung vom 02.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild)
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Streit um Internet-Beleidigungen hat die Grünen-Politikerin Renate Künast einen Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen. Künast war in den unteren Instanzen noch wegen mehrerer im Internet veröffentlichter Beschimpfungen bei Gerichten abgeblitzt.

Dort hatte sie von Facebook die Herausgabe der personenbezogenen Daten verschiedener Nutzer verlangt, die auf der Plattform Kommentare über sie abgegeben hatten. Das Landgericht und das Kammergericht Berlin hatten schließlich lediglich 12 von 22 beanstandeten Kommentaren als strafbare Beleidigungen eingestuft.

Das Bundesverfassungsgericht stellte nun fest, dass auch die Daten der Autoren der zehn verbliebenen Beschimpfungen herausgegeben werden müssen. "Die Fachgerichte haben unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht unterlassen", hieß es in der Begründung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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