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Bericht: Kinderrechte sollen ins Grundgesetz

Archivmeldung vom 24.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kinderrechte haben Kinder schon heute. Gesondere Kinderrechte stellt die Enteignung der Eltern dar und die quasi Kontrolle des Staates über alle Kinder (Symbolbild)
Kinderrechte haben Kinder schon heute. Gesondere Kinderrechte stellt die Enteignung der Eltern dar und die quasi Kontrolle des Staates über alle Kinder (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die laut Koalitionsvertrag Vorschläge zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz unterbreiten soll, hat sich auf ein gemeinsames Votum verständigt - allerdings mit drei verschiedenen Varianten.

Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Berufung auf den Abschlussbericht. "Allgemeine Meinung" ist dem Bericht zufolge allerdings, "dass sich Artikel 6 GG als Familiengrundrecht als Standort aufdrängt" und eine reine Staatszielbestimmung "in jeder Formulierung Fragen aufwirft".

Die erste und minimale Variante einer möglichen Grundgesetzänderung lautet: "Jedes Kind hat das Recht auf Achtung und Schutz seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör." Die zweite Variante entspricht der ersten, ist aber um die Worte "Förderung" und "wesentlich" erweitert. Jedes Kind hätte demnach "ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung"; und das Wohl des Kindes wäre bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, nicht nur "angemessen", sondern "wesentlich" zu berücksichtigen. Variante drei geht noch weiter und ist die Maximalvariante.

Sie lautet: "Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, vorrangig zu berücksichtigen." Hier ist "angemessen" oder "wesentlich" durch "vorrangig" ersetzt. Weiter heißt es in dieser Variante: "Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife."

Hier fehlt beim Hinweis auf Gehör der Zusatz "rechtliches" - der Anspruch auf Gehör wäre also umfassender. Die Passage "und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife" ist neu. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) obliegt es nun, aus den drei Varianten einen konkreten Vorschlag für eine Grundgesetzänderung zu machen. Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, sagte dem RND: "Bundestag und Bundesrat müssen sich jetzt mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zu einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz bekennen; nur das ist einer Demokratie würdig."

Er plädierte für die dritte Variante mit der "vorrangigen" Berücksichtigung des Kindeswohls. Diese entspreche der UN-Kinderrechtskonvention, die vom Bundestag und allen Landtagen längst ratifiziert worden sei. Hilgers sagte zudem: "Eine Reduzierung der Beteiligung von Kindern nur auf gerichtliche Verfahren greift zu kurz. Sie haben auch einen Anspruch auf Anhörung in Verwaltungsverfahren zum Beispiel bei Jugendämtern oder in der Schule." Es sei in jedem Fall "gut, dass eine reine Staatszielbestimmung verworfen wurde", so der Kinderschutzbund-Präsident, denn sie bringe nichts. So oder so sei zu beachten, dass sich die Kinderrechte an den Staat richteten und "nicht gegen die Eltern". Der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die im Juni 2018 erstmals zusammentrat, gehören Vertreter des Bundeskanzleramtes, des Bundesjustiz-, Bundesinnen- und Bundesfamilienministeriums sowie verschiedener Landesministerien an. Ob eine Mehrheit für eine Grundgesetzänderung zustande kommt, ist ungewiss.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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