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Fechner sieht Wahlrechts-Urteil als Bestätigung für weitere Änderung

Archivmeldung vom 30.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Johannes Fechner (2021)
Johannes Fechner (2021)

Foto: Spdbt
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die SPD wertet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der großen Koalition aus 2020 als Bestätigung der jüngsten, von der Ampel-Koalition beschlossenen Wahlrechtsreform. "Die Mehrheit der Verfassungsrichter hat das Wahlrecht der großen Koalition als nicht zu kompliziert eingestuft", sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Johannes Fechner dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Damit verstößt die noch viel weniger komplexe Wahlrechtsreform der Ampel erst recht nicht gegen das Gebot der Normenklarheit." Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch eine Klage von Abgeordneten von Union, FDP und Linkspartei gegen eine Wahlrechtsreform der großen Koalition aus dem Jahr 2020 zurückgewiesen. Union und Linkspartei haben gegen die Wahlrechtsreform der Ampel geklagt, die in diesem Frühjahr verabschiedet wurde. Dieses Urteil steht aus. 

Fechner sagte weiter, durch das Verfassungsgerichtsurteil werde zudem die Entscheidung der rot-grün-gelben Koalition bestätigt, die Bundestagswahl in der Hauptstadt Berlin nur in den Wahlbezirken wiederholen zu lassen, in denen die Wahl fehlerhaft abgelaufen war. Die Nachwahl erfolge nun "auf Basis des verfassungsgemäßen Wahlrechtes, das bereits 2021 galt", sagte Fechner. Bei der Bundestagswahl 2021 hatten in einigen Wahlbezirken Stimmzettel gefehlt. Es kam zu langen Wartezeiten, zum Teil wurde erst nach offizieller Schließung der W ahllokale gewählt. Die Union will mit einer Verfassungsklage erreichen, dass in zusätzlichen Berliner Wahlbezirken neu gewählt wird.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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