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Bundeswehr: Neues Gesetz zur Soldatenüberprüfung ab Juli 2017

Archivmeldung vom 29.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dirk Vorderstraße, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Dirk Vorderstraße, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Bundeswehr will ab Juli 2017 die Bewerber einer Sicherheitsüberprüfung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) unterziehen. Extremisten, Terroristen und auch Kriminelle sollen so frühzeitig erkannt und noch vor Dienstbeginn aussortiert werden: Ein entsprechender Entwurf für die Änderung des Soldatengesetzes soll in der kommenden Woche im Bundeskabinett verabschiedet werden.

Das berichtet die "Welt am Sonntag". Bislang durften nur Soldaten, die bereits in die Bundeswehr eingestellt wurden, sicherheitsüberprüft werden. "Die Bundeswehr bildet im Rahmen ihres Auftrags alle Soldatinnen und Soldaten in Handhabung und im Gebrauch von Kriegswaffen aus", heißt es in einer Begründung zur Gesetzesänderung, die der "Welt am Sonntag" vorliegt.

Daraus erwachse die Gefahr des Missbrauchs. Terroristen könnten "diese bei der Bundeswehr erworbenen Fähigkeiten nutzen, um gut vorbereitete Gewalttaten im In- oder Ausland zu verüben". Es gebe Hinweise, wonach Islamisten versuchen "sogenannte Kurzzeitdiener in die Bundeswehr zu bringen, damit sie eine solche Ausbildung erhalten", steht in dem Dokument.

Aber auch Angriffe von extremistischen Soldaten auf eigene Kameraden seien denkbar. "Gefahren durch solche Täterinnen und Täter sind auch im Inland und außerhalb von Einrichtungen der Bundeswehr nicht auszuschließen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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