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Regierung erwägt neue Variante zur Reform des Handwerkerbonus

Archivmeldung vom 22.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland
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Die Bundesregierung erwägt laut eines Berichts der F.A.Z. eine neue Variante zur Reform des Handwerkerbonus. Demnach denkt sie an eine Kappung des Höchstbetrags und eine Kürzung des Fördersatzes, um den Ländern die geplante steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung schmackhaft zu machen. Alternativ sei die große Koalition weiterhin bereit, eine Art Bagatellgrenze für den Handwerkerbonus einzuführen.

Eine Gegenfinanzierung sei erforderlich, damit die Länder die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung mittrügen, zitiert die F.A.Z. aus einem Eckpunktepapier der Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen: "Dafür kann beim Handwerkerbonus die Einführung eines Sockelbetrags aller in einem Kalenderjahr anfallenden Handwerkerlohnleistungen in Höhe von 300 Euro oder die Reduzierung des Höchstbetrags von 1.200 Euro auf 900 Euro bei gleichzeitiger Abschmelzung des Fördersatzes auf 15 Prozent in Betracht kommen."

Wer einen Handwerker in den eigenen vier Wänden beauftragt, kann heute seine Steuerschuld um 20 Prozent der reinen Arbeitskosten mindern, das geht bis zu 1.200 Euro.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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