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Verfassungsgerichtspräsident mahnt störungsfreie Wahlen an

Archivmeldung vom 28.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Stephan Harbarth (2016), Archivbild
Stephan Harbarth (2016), Archivbild

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth hat die Bedeutung freier Wahl hervorgehoben. "Der Staat ist seinen Bürgern unmittelbar aus dem Demokratieprinzip und den Wahlrechtsgrundsätzen zur Organisation und Durchführung einer möglichst störungs- und fehlerfreien Bundestagswahl verpflichtet", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Dies schließt die Bereitstellung von Urnen und Wahlzetteln ein. Nicht jeder Mangel führe allerdings zur Ungültigerklärung der Bundestagswahl. Zum großen Anteil von Briefwählern führte Harbarth aus, die Wahl habe, "allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim zu sein. Die Integrität der Wahl, die Geheimheit und die Freiheit der Wahl sind hohe Güter - sie werden am besten garantiert durch die Stimmabgabe im Wahllokal.

Auch wenn man vom Leitbild der Urnenwahl ausgeht, stellt sich freilich die Frage, welche Besonderheiten in Zeiten einer Pandemie gelten und ob eine Erschwerung der Briefwahl nicht substantiell zu Lasten der Wahlbeteiligung ginge und deshalb ihrerseits verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen würde." Was die Bewältigung der Coronakrise angeht sagte Harbarth: "Die Bestandsaufnahme zeigt Licht und Schatten. Einerseits ist Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern bisher insgesamt nicht schlecht durch die schwere Zeit der Pandemie gekommen. Andererseits hat die Pandemie Defizite in Teilbereichen aufgezeigt, etwa im Bereich der Digitalisierung. Dies ist aber kein systemischer Mangel. Auch die teilweise am Föderalismus geäußerte Kritik erscheint mir mindestens voreilig. Der Föderalismus erlaubte gerade, passgenaue Regelungen vor Ort zu finden. Viele zentralistisch verfasste Länder kamen schlechter durch die Krise."

Harbarth fügte angesichts einer Welt im Umbruch hinzu: "Wir müssen uns fragen, ob unsere rechtlich verfassten Organisations- und Verfahrensentscheidungen in allen Bereichen Gewähr für eine hinreichende Dynamisierung bieten." Zum Vorwurf, das Bundesverfassungsgericht habe über die Bundesnotbremse noch nicht in der Hauptsache entschieden, sagte sein Präsident: "Das Bundesverfassungsgericht hat seit dem Frühjahr 2020 in über 670 Verfahren mit Bezug zur Pandemie Entscheidungen getroffen, vielfach in Form begründeter Beschlüsse. Nach Inkrafttreten der sogenannten Bundesnotbremse im April 2021 hat der Erste Senat innerhalb von wenigen Tagen über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung entschieden. In ausgewählten Hauptsacheverfahren betreffend die Bundesnotbremse wird das Gericht voraussichtlich spätestens im November 2021 entscheiden. Wenn nach spätestens sieben Monaten in der Hauptsache entschieden wird, ist dies eine der schnellsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerich ts in einer derart komplexen Rechtssache."

Zu Bedrohungen durchtransnationale Konzerne sagte Harbarth: "Das sind neue Bedrohungen. Wenn versucht wird, politische Prozesse zu manipulieren, dann kann der demokratische Staat nicht zur Tagesordnung übergehen. Das Grundgesetz hatte bei seiner Schaffung nicht im Blick, dass das gesellschaftliche Leben sich in digitale Räume verlagern würde. Aber das Grundgesetz und die Rechtsordnung insgesamt hat sich immer wieder als reaktions- und anpassungsfähig erwiesen, um neue Bedrohungslagen zu bewältigen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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