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BND-Verstoß gegen Grundrechte gehört vor den Bundestag

Archivmeldung vom 18.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der BND hat Journalisten bespitzelt und will dazu im Kanzleramt eine Stellungnahme abgeben. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion:

Auch für den BND gilt das Grundgesetz und damit die Wahrung der Pressefreiheit. Es geht also nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um grobe Verstöße des BND gegen Grund- und Bürgerrechte. Diese müssen aufgeklärt werden.

Es ist das gutes Recht des Kanzleramtes, dazu einen Bericht des BND zu fordern. Aber das Kanzleramt ist kein Hort der Aufklärung. Der Fall gehört in den Bundestag, vorerst in den Innenausschuss, notfalls auch vor einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

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