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Spahn-Plan: Krankenkassen sollen Gentests an Embryonen bezahlen

Archivmeldung vom 15.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Intubiertes Frühgeborenes nach Geburt in der 26. Schwangerschaftswoche.
Intubiertes Frühgeborenes nach Geburt in der 26. Schwangerschaftswoche.

Foto: J Milburn
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen nach dem Willen von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) künftig die ethisch umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) bei Paaren bezahlen, die trotz der Vorbelastung durch schwere Erbkrankheiten ein Kind bekommen wollen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Terminservice-Gesetz hervor, über welches das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet.

Darin heißt es, mit der Kostenübernahme werde im Leistungsrecht der Kassen der Beschluss des Bundestags aus dem Jahr 2011 nachvollzogen, die PID in eng begrenzten Ausnahmefällen zu erlauben. Eine Bezahlung durch die Kassen bedeutet für die betroffenen Paare eine enorme Entlastung, da die PID bis zu 20.000 Euro kostet. Bei der Präimplantationsdiagnostik werden außerhalb des Körpers erzeugte Embryonen vor ihrer Implantation in die Gebärmutter auf genetische Defekte untersucht. Nach jahrelangen Debatten hatte der Bundestag 2011 die PID Paaren erlaubt , bei denen beide Partner eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder das Risiko einer Tot- oder Fehlgeburt sehr hoch ist.

Spahn selbst hatte damals im Bundestag gegen eine Liberalisierung gestimmt. Kritiker argumentieren, die PID führe zur Diskriminierung Behinderter und ebne den Weg zur Erschaffung von "Designer-Babys". Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Kassen ist laut Änderungsantrag, dass Paare, die die PID einschließlich der künstlichen Befruchtung nutzen wollen, miteinander verheiratet sind. Zudem dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden. Geplant ist, dass insgesamt drei Versuche zur Implantation der untersuchten Embryonen in die Gebärmutter bezahlt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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