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SPD will Musterklage gegen Internetkonzerne

Archivmeldung vom 05.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Zimmermann, hat nach der illegalen Veröffentlichung privater Daten von Politikern und Prominenten eine Musterklage gegen Twitter und Facebook ins Spiel gebracht. "Sollten sich in den weiteren Ermittlungen Anhaltspunkte für Verfehlungen von Unternehmen ergeben, ist eine Musterfeststellungsklage natürlich denkbar", sagte Zimmermann dem "Handelsblatt".

"Allerdings könnten dabei vor allem E-Mail-Provider in den Fokus rücken, da sie für die digitale Identität noch immer eine zentrale Rolle spielen." Der CDU-Digitalpolitiker Thomas Jarzombek reagierte ablehnend auf den Vorstoß. "Von einer Musterfeststellungsklage halte nicht viel, am Ende wird es schwierig sein, hier Facebook und Co. wirklich zu belangen, ähnlich wie beim Datenschutz", sagte Jarzombek dem "Handelsblatt". "Stattdessen brauchen wir konkrete, gesetzlich vorgegebene Mindeststandards für die Sicherheit von Endkundenprodukten ab ein er gewissen Nutzerzahl." Zusätzlich sei eine Selbstverpflichtung oder gesetzliche Regelung nötig, um die Sicherheit von Diensten vergleichbar zu machen.

"So wie bei Fahrradschlössern", fügte der CDU-Politiker hinzu. "Heute ist für viele Nutzer überhaupt nicht durchschaubar, wo es welchen Standard gibt." Auch die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen sieht Musterklagen kritisch. Sammelklagen seien zwar "für die Einzelnen leichter handhabbar, als wenn jeder für sich allein überlegen muss, ob er den Aufwand einer Klage und die damit verbundenen Kosten schultern will und kann", sagte Hansen dem "Handelsblatt". "Dennoch sind auch diese Klagen oft langwierig, und der Nachweis von - oft immateriellen - Schäden und zugehörigen Ursachen ist schwierig." Mit der Musterfeststellungsklage haben Verbände seit November die Möglichkeit, stellvertretend für Verbraucher gegen Unternehmen vor Gericht zu ziehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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