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Hessens Justizministerin hält Anti-Terror-Gesetzentwurf für unklar, unpräzise und zum Teil für praxisuntauglich

Archivmeldung vom 29.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Eva Kühne-Hörmann Bild: CDU-Fraktion im Hessischen Landtag
Eva Kühne-Hörmann Bild: CDU-Fraktion im Hessischen Landtag

Dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Verhütung islamistischer Terrorakte droht Ärger in der Abstimmung mit den Ländern. So erklärt Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) gegenüber der "Leipziger Volkszeitung", mit seinem Referentenentwurf bleibe Maas "leider völlig unklar", was mit Personen geschehe, die nicht nach Syrien, sondern nach Brüssel oder Paris ausreisten, um dort schwere Gewalttaten vorzunehmen.

"In der Praxis wird es vor allem Nachweisprobleme geben." Erst habe der Justizminister darauf gesetzt, das Thema auszusitzen, mit dem Ergebnis, dass "wertvolle Zeit im Kampf gegen den islamistischen Terror verloren" gegangen sei. Und nun drohten zahlreiche praktische Probleme. Der Maas-Entwurf sei "erkennbar mit heißer Nadel gestrickt" worden, weil er Sachentscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Fragen des subjektiven Tatbestands "bei solchen Straftaten nicht aufnimmt oder auf Normen verweist, die er selbst streichen will". Maas gehe zu "unpräzise" vor mit dem Ergebnis, "dass wir potentiellen Tätern ihre Taten nur sehr schwer nachweisen können oder dass spätere Entscheidungen, die auf diese neuen Straftatbestände gestützt werden, aufgrund dieser Mängel wieder aufgehoben werden". Der 17-seitige Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten" sieht unter anderem die Möglichkeit zur Strafverfolgung von Dschihadisten vor, schon wenn sie Deutschland verlassen wollen, um sich an schweren staatsgefährdenden Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an schweren Gewalttaten ausbilden zu lassen. Der Entwurf befindet sich in der Ressortabstimmung. Das Bundeskabinett will sich am kommenden Mittwoch damit befassen.

Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)

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