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Bundestag beschließt neue Corona-Hilfen für Eltern und Studenten

Archivmeldung vom 07.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundestag : Plenarsaal
Bundestag : Plenarsaal

Foto: Kemmi.1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat am Donnertag neue Corona-Hilfen für Eltern und Studenten auf den Weg gebracht. Unter anderem stimmten die Abgeordneten mehrheitlich für einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen "für Maßnahmen im Elterngeld aus Anlass der Covid-19-Pandemie".

Demnach sollen Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Eltern, welche die Elterngeldvariante Partnerschaftsbonus nutzen, sollen ihren Anspruch nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Einkommensersatzleistungen, die Eltern aufgrund der Pandemie erhalten, sollen zudem die Höhe des Elterngelds nicht reduzieren.

Dafür soll ein "Ausklammerungstatbestand" für Monate mit Einkommenseinbußen aufgrund der Pandemie eingeführt werden. Diese Monate sollen dann bei der Bemessung des Elterngeldes nicht mit einfließen. Unterdessen beschloss der Bundestag auch ein Gesetzespaket zur Unterstützung von Wissenschaft und Studenten. Unter anderem sollen Anreize für Bafög-Geförderte geschaffen werden, sich während der Pandemie in "systemrelevanten Bereichen" zu engagieren. Der Hinzuverdienst aus diesen Bereichen soll künftig komplett von der Anrechnung auf das Bafög ausgenommen sein. Zur Abmilderung der Corona-Auswirkungen auf die Wissenschaft werden unter anderem die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal als zeitlich begrenzte Übergangsregelung um die Zeit coronabedingter Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs verlängert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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