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Schulz: Karlsruhe interpretiert Grundgesetz neu - Rolle des Kanzlers gestärkt

Archivmeldung vom 26.08.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Grünen-Politiker Werner Schulz hat heftige Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts geübt. Er sehe in der Entscheidung der Karlsruher Richter eine deutliche Stärkung der Rolle des Bundeskanzlers, sagte Schulz der Chemnitzer "Freien Presse".

Der Kanzler habe künftig die Möglichkeit, das Parlament aufzulösen, wann immer er es subjektiv für nötig halte, ohne dass es einer Nachprüfung bedürfe. Damit hätten die Richter eine Neuinterpretation des Grundgesetzes vorgenommen.

Der Grünen-Politiker hätte hingegen eine Aufwertung des Parlaments bei der Bewertung des gefühlten Misstrauens des Kanzlers durch das Bundesverfassungsgericht erwartet. Auch wären Hinweise in der Urteilsbegründung wünschenswert gewesen, wie künftig eine Selbstauflösung des Bundestages möglich sei. Das sei enttäuschend, betonte Schulz. Er werde jedoch das Urteil selbstverständlich akzeptieren.

Schulz kündigte an, sich in Zukunft verstärkt dafür einzusetzen, dass es zu einer Ausgewogenheit zwischen Parlament und Bundesregierung komme. Da habe es in der Zeit von Gerhard Schröder eine Verschiebung zu Gunsten des Kanzlers gegeben. Der Grünen-Abgeordnete schlug für die nächste Legislaturperiode parteiübergreifende Gespräche dazu vor.

Quelle: Pressemitteilung  Chemnitzer "Freien Presse"

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