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Bund speichert Besucher seiner Websites

Archivmeldung vom 08.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Bundesregierung hat zugegeben, dass Besuche auf nahezu allen Internetseiten von Ministerien und nachgeordneten Behörden gespeichert werden. Wie es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion heißt, speichere "die überwiegende Zahl von Ressorts (...) die einem PC zugeordnete IP-Adresse, von denen aus ihre Internetseiten besucht werden", oder ließen das durch "beauftragte Unternehmen" vornehmen.

Diese Praxis verstößt gegen ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 27. März 2007. Darin untersagten die Richter dem Bundesjustizministerium genau dieses Vorgehen. In der Begründung hieß es, die IP-Adressen stellten bereits personenbezogene Daten dar. Das Ministerium sei daher verpflichtet, sie nach Ende des Nutzungsvorgangs zu löschen.

Die Bundesregierung argumentiert, die Speicherung sei notwendig, um Angriffe aus dem Internet abzuwehren und "Angriffsmuster" zu erkennen. Nach ihrer Ansicht sind IP-Adressen auch nicht aus sich heraus personenbezogene Daten. Jedoch werde die Auswirkung des Urteils derzeit "intensiv" geprüft.

Quelle: Pressemitteilung DIE ZEIT


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