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FDP will Bundesregierung bei Anwaltsvergütung unter Druck setzen

Archivmeldung vom 04.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anwalt
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Bild: stv-usf.ch

Die FDP-Bundestagsfraktion springt der Anwaltschaft bei: Am 12. März will sie einen Antrag zur Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) beschließen.

In dem Antrag mit dem Titel "Rechtsanwaltsgebühren zukunftssicher gestalten", über den das "Handelsblatt" (Dienstagausgabe) berichtet, heißt es, der Bundestag möge die Bundesregierung auffordern, "noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein konkretes Konzept zur Reform des RVG vorzulegen, das sowohl die Forderung nach einer strukturellen als auch einer linearen, die Tariflohnentwicklung berücksichtigenden Anpassung der Gebühren beinhaltet". In dem Antrag heißt es weiter: "Sieht man von einer Anpassung der Gebühren ab, bestünde die Gefahr, dass aufwendige Mandate, für die das RVG nur geringe Gebühren vorsieht, künftig nicht mehr angenommen werden."

Damit drohe, dass am Ende der rechtsuchende Bürger keinen kompetenten anwaltlichen Rechtsrat mehr finde. Die Rechtsanwaltsvergütung war zuletzt 2013 und davor im Jahr 1994 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Vor gut einem Jahr hatten die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) einen Forderungskatalog an Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) übergeben. Darin plädieren die Standesvertretungen für eine Anpassung um 13 Prozent und verweisen auf eine entsprechende Tariflohnentwicklung seit 2013. Das Bundesjustizministerium teilte dem "Handelsblatt" mit, der Wunsch der Anwaltschaft nach einer stärkeren Teilhabe an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sei "nachvollziehbar". Gleichzeitig seien die Interessen der Länder zu berücksichtigen, für die eine Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung zu Ausgabensteigerungen, insbesondere in den Bereichen Prozesskostenhilfe und Pflichtverteidigung, führe.

"Das Bundesjustizministerium muss endlich liefern und sich verbindlich mit den Ländern besprechen, wie eine sach- und zeitgemäße Vergütung aussehen kann", sagte die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe). "Wir erwarten kurzfristig einen klaren Fahrplan mit konkreten Zeitvorgaben." In dem Antrag der FDP-Fraktion wird die Bundesregierung außerdem aufgefordert, mit den Ländern in einen Dialog darüber einzutreten, wie künftig eine automatische Anpassung "in kurzen zeitlichen Intervallen" institutionalisiert werden könne. "In Zukunft sollte die Anwaltschaft als Organ der Rechtspflege nicht mehr alle Jahre als Bittsteller für eine Erhöhung der gesetzlichen Gebühren auftreten müssen", sagte Helling-Plahr. "Wir sollten das RVG auf Räder stellen, um künftig eine regelmäßige Vergütungsanpassung und zeitgemäße Gebühren sicherzustellen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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