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Union: Endlich Gerechtigkeit für Mordopfer

Archivmeldung vom 11.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Juristen, Anwälte, Paragraphenreiter (Symbolbild)
Juristen, Anwälte, Paragraphenreiter (Symbolbild)

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Heute debattiert der Deutsche Bundestag in Erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung, bei der es um eine Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß Paragraf 362 der Strafprozessordnung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit) geht.

Eine Wiederaufnahme soll demnach auch dann möglich sein, wenn sich aus nachträglich verfügbaren Beweismitteln die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des Freigesprochenen ergibt. Dazu erklären Thorsten Frei, der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und Jan-Marco Luczak, der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

Thorsten Frei: "Endlich können wir heute den Gesetzesentwurf zur Wiederaufnahme im Strafverfahren in Erster Lesung im Bundestag behandeln. Wir sind sehr froh, dass wir damit für die Extremfälle von Mord und Völkermord dafür sorgen, dass beim Auftauchen neuer Beweismittel auch Straftäter, die dadurch überführt werden, zur Rechenschaft gezogen werden können. So schaffen wir eine ausgewogene Regelung, die die Rechtskraft des strafrechtlichen Freispruchs in weitestem Maße respektiert, aber dort, wo es zwingend erforderlich ist, Korrekturen ermöglicht."

Jan-Marco Luczak: "Für die Angehörigen von Mordopfern ist es unerträglich, wenn freigesprochene Täter weiter frei herumlaufen können, auch wenn deren Täterschaft nachträglich aufgrund neuer Beweismittel mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt werden könnte. Das widerspricht dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen zutiefst und ist auch rechtsstaatlich bedenklich. Bei schweren Straftaten wie Mord oder Völkermord muss die Gerechtigkeit Vorrang haben gegenüber der Rechtskraft eines Urteils. Verfahren müssen neu aufgerollt werden können, wenn beispielsweise DNA-Analysen nachträglich einen Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit überführen können. Als Union stehen wir an der Seite der Angehörigen von Mordopfern. Deswegen haben wir bei unserem Koalitionspartner Druck gemacht und einen Entwurf vorgelegt, damit wir noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur Wiederaufnahme abschließen können."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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