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Barley verteidigt Kurs bei Whistleblower-Richtlinie

Archivmeldung vom 04.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Vor den neuen Verhandlungen zwischen EU-Staaten, Kommission und Europaparlament zum Schutz von Tippgebern in Unternehmen hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) ihren Kurs gegen Kritik verteidigt. "Whistleblower bringen häufig die entscheidenden Recherchen und Ermittlungen erst ins Rollen", sagte Barley der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Das erfordert Mut, der nicht sanktioniert, sondern unterstützt werden muss." Zum Streit um ein dreistufiges Verfahren, bei dem Whistleblower die Missstände zuerst innerhalb des Unternehmens und dann Behörden oder der Öffentlichkeit melden sollen, sagte Barley: "Unternehmen müssen interne Meldestrukturen schaffen, um Missstände schnell abstellen zu können." Whistleblower dürften aber nicht durch die Angst, Nachteile im Job zu erleiden, zum Schweigen gebracht werden. "Ein Whistleblower darf deshalb nicht gezwungen werden, sein Vorhaben zuerst dem Unternehmen mitzuteilen", sagte Barley nun. Es gehe nicht darum Pranger zu bauen, sondern darum, Übel und schlechtes Management zu beseitigen. "Es ist überfällig, dass sich die EU auf einen starken Schutz von Whistleblowern einigt", so die SPD-Politikerin.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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