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Verfassungsbeschwerde - Keine Experimente mit Meldedaten

Archivmeldung vom 08.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Flaggen der Piratenpartei
Flaggen der Piratenpartei

Bild: Piratenpartei Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Donnerstag den Eilantrag [1] zum Stopp der Massen-Datenlieferungen für Testzwecke im Rahmen des 'Zensus 2021' ab. Frank Herrmann, Vorsitzender der NRW PIRATEN und Listenkandidat der Piratenpartei zur EU-Wahl, wird nun gemeinsam mit weiteren Beschwerdeführern des AK Zensus und mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. [2] die eigentliche Verfassungsbeschwerde erheben.

Dazu erklärt Herrmann: "Ich bin optimistisch, dass wir mit der Beschwerde Änderungen am Verfahren erreichen. Das Gericht hat sich sehr kritisch gezeigt, dennoch wurde nun die Datenlieferung, die wir mit dem Eilantrag stoppen wollten, zunächst zugelassen. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Verwendung der Daten hat das Gericht damit nicht getroffen. Dass zwei Jahre lang die Daten aller in Deutschland gemeldeten Personen für Experimente mit Erfassungs- und Abgleichmethoden verwendet werden sollen, ist inakzeptabel."

[1] Eilantrag vom 10.01.2019: http://ots.de/wZW5kY [2] Pressemitteilung der GFF: https://freiheitsrechte.org/pm-vb-zensus-testlauf/

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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