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ödp kritisiert Sicherungsverwahrung für Jugendliche

Archivmeldung vom 25.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Geschockt zeigt sich die Ökologisch Demokratische Partei (ödp), wie die Bundesregierung mit den grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechten der Bürger umgeht.

Die sozialdemokratische Justizministerin Brigitte Zypries hatte kürzlich vorgeschlagen, dass auch bei einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht nachträglich die Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann, wenn vor Ablauf der Haft Anhaltspunkte vorliegen, die auf eine besondere Gefährlichkeit des Verurteilten hinweisen.
„Nicht dass Überlegungen angestellt werden, wie die Gesellschaft vor schweren Straftaten geschützt werden kann, sondern die Art und Weise erschreckt, wie oberflächlich aus populistischen Gründen mit der Freiheit von Menschen umgegangen wird“, sagt der pensionierte Richter Hermann Striedl, Mitglied im Bundesvorstand der ödp.

Die Sicherungsverwahrung ermöglicht einen zeitlich unbefristeten Haftaufenthalt schuldfähiger Täter. Bei der Sicherungsverwahrung handelt es sich nicht um die Verhängung einer schuldangemessenen Strafe, sondern um eine Maßregel, die verhängt wird, weil bei dem Täter, der die schuldangemessene Strafe bereits verbüßt hat und damit im Sinne des geltenden Schuldstrafrechts gesühnt hat, eine besondere Gefährlichkeit vorausgesetzt wird.

Der ödp-Politiker weiter: „Die Verhängung der Sicherungsverwahrung bei Jugendlichen widerspricht völlig der Intention des Jugendstrafrechts, den Vollzug der Strafe bei jungen Menschen voll darauf auszurichten, den Entwicklungsprozess positiv zu einem gewaltfreien Leben zu beeinflussen.“

Die Sicherungsverwahrung wird in den Strafvollzugsanstalten vollzogen. Im Gegensatz zum Strafvollzug, der zumindest bei Jugendlichen auf Resozialisierung ausgerichtet ist, ist die Sicherungsverwahrung lediglich ein Wegsperren von nahezu rechtlosen Menschen. „Nicht umsonst werden die Abteilungen, in denen die Sicherungsverwahrungen vollzogen werden, „Totenflügel“ genannt“, so Striedl, der jahrelang als Richter für den Strafvollzug und die Sicherungsverwahrung zuständig war.

Unbegreiflich findet Striedl, dass niemand Gedanken darüber anstellt, inwieweit diese Maßregel überhaupt effizient ist. „Es wäre viel sinnvoller, den Strafvollzug mit genügend Fachpersonal auszustatten, um junge Menschen zu sozialisieren“, schlägt der ödp-Politiker vor.

Quelle: Pressemitteilung Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)

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