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Hoppe appelliert an Bundestag: Keine Misstrauenskultur gegenüber Patienten!

Archivmeldung vom 08.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Mit diesem Überwachungsgesetz begründet die Politik eine tiefe Misstrauenskultur gegenüber den Patienten in Deutschland", sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe vor der entscheidenden Beratung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (BT-Drs. 16/5846) im Deutschen Bundestag.

"Das Patientengeheimnis und die ärztliche Schweigepflicht sind keine Rechte, die nach Maßgabe eines Ermittlungsbeamten von Fall zu Fall ausgesetzt werden können. Arztgespräche - auch telefonische Kontakte und E-Mails zwischen Ärzten und Patienten - brauchen absoluten Schutz, weil Vertrauen nicht zu relativieren ist", appellierte Hoppe an die Abgeordneten.

Die Vertraulichkeit der Patient-Arzt-Beziehung sei nachhaltig in Frage gestellt, wenn der Kontakt zum Arzt anders als die Beziehung zum geistlichen Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordneten teilweise nur eingeschränkt geschützt werde, kritisierte Hoppe. "Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen zur akustischen Wohnraumüberwachung Ärzte, Geistliche und Strafverteidiger gleichgestellt. Eine Zwei-Klassen-Vertraulichkeit bei der Telefonüberwachung steht dieser Rechtsprechung diametral entgegen", sagte Hoppe.

Quelle: Pressemitteilung Bundesärztekammer


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