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Gesetz gegen Hass im Netz: Digitalwirtschaft erwartet Klagen

Archivmeldung vom 22.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatliche Zensur zu deinem Schutz?
Staatliche Zensur zu deinem Schutz?

Bild: Der Überwachungsbürger / Eigenes Werk

Der Verband der Internetwirtschaft (Eco) geht davon aus, dass gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Hasskommentaren und Verleumdung im Netz geklagt werden wird, sollte es noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag beschlossen werden. "Angesichts der massiven Kritikpunkte und zahlreichen Kritiker, ist mit Klagen gegen dieses Gesetz natürlich zu rechnen", sagte Eco-Vorstand Oliver Süme dem "Handelsblatt".

Klagen dürften aus seiner Sicht sogar "wahrscheinlicher werden, wenn die Bundesregierung weiter einen Schnellschuss verfolgt, anstatt sich dieses Themas mit der nötigen Gründlichkeit anzunehmen". Die in der Großen Koalition diskutierten Änderungen an dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gehen Süme nicht weit genug. "Damit bleibt die gefährliche Kombination von starren Löschfristen auf der einen und drakonischen Geldstrafen auf der anderen Seite bestehen, die einer wahllosen Löschkultur im Netz Tür und Tor öffnen würde", warnte der Digitalexperte.

Als "prinzipiell interessant" bezeichnete er den Vorschlag einer "regulierten Selbstregulierung". Das würde bedeuten, dass nicht die Plattformbetreiber über strittige Inhalte entscheiden, sondern Experten einer unabhängigen Instanz. Allerdings komme es hier auf die genaue Ausgestaltung des Gesetzestextes an, sagte Süme und bot die Hilfe seines Verbands an: "Eco war und ist hier natürlich bereit, seine Kompetenzen im Bereich Beschwerdestellen in dieses Gesetzgebungsverfahren einzubringen."

Dass die Koalition die Herausgabe von Daten über Verfasser von vermeintlich illegalen Posts an eine richterliche Entscheidung knüpfen will, hält Süme für selbstverständlich. "Der richterliche Vorbehalt wäre hier ebenfalls kein Grund zu Jubeln, sondern das rechtsstaatliche Mindestmaß, das ein Gesetz mit derartiger Tragweite für bürgerliche Grundrechte einhalten muss", sagte er.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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