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Schweiz: Wolf darf trotz gerissener Schafe nicht erschossen werden

Archivmeldung vom 15.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Markus Walti  / pixelio.de
Bild: Markus Walti / pixelio.de

In der Schweiz darf ein Wolf, der in den vergangenen Wochen im Kanton Wallis mehrere Schafe gerissen hatte, nicht erschossen werden. Das verfügte das Schweizer Bundesamt für Umwelt. Nach Ansicht der Behörde waren die Schafe nicht genügend geschützt.

Die Analyse des Vorfalls habe zudem Mängel in der Beratung der Schafhalter ergeben. In der Schweiz ist der Abschuss eines Wolfes nur erlaubt, wenn die Schafbesitzer in einer Region mit Wolfspräsenz die zumutbaren Präventionsmaßnahmen ergriffen haben. Dazu gehört das Einpferchen der Schafe in der Nacht mittels eines angemessenen Zaunsystems und der Einsatz von Herdenschutzhunden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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