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Falsche Pelzkennzeichnung täuscht weiterhin Verbraucher

Archivmeldung vom 19.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: VIER PFOTEN, R&D
Bild: VIER PFOTEN, R&D

VIER PFOTEN und der Deutsche Tierschutzbund haben erneut Kleidungsstücke mit Echtpelz auf ihre Kennzeichnung hin untersucht. Das Ergebnis fiel ähnlich aus wie bereits im Dezember 2016: Fast 90 Prozent der getesteten Kleidungsstücke waren nicht korrekt gekennzeichnet. Die Tierschützer fordern von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene endlich für eine transparente und verbraucherfreundliche Kennzeichnungsregelung einzusetzen.

Mitarbeiter von VIER PFOTEN und dem Deutschen Tierschutzbund haben für ihre Tests vor allem Geschäfte in München und Hamburg ausgewählt, bei denen ihnen bereits bei der letzten Recherche vor einem Jahr Verstöße gegen die geltenden Kennzeichnungsregelungen aufgefallen waren. Auch Wochen- und Weihnachtsmärkte wurden untersucht. Bei 44 von insgesamt 49 untersuchten Textilprodukten, darunter Jacken und Mützen mit Echtpelzbesatz, fehlte die durch die EU-Textilkennzeichnungsverordnung vorgeschriebene Kennzeichnung komplett. Das jeweilige Etikett gab keine Information dazu, dass das Produkt „Bestandteile tierischen Ursprungs“ enthält. Bei 19 dieser Produkte wurde zwar Pelz auf dem Etikett erwähnt, jedoch mit für den Verbraucher irreführenden Bezeichnungen wie „Marmot“ (Murmeltier), „Badger“ (Dachs) oder „Raccoon“ (Waschbär) – und das, obwohl davon auszugehen ist, dass in den meisten Fällen das Fell des Marderhundes zum Einsatz kam.

Denise Schmidt, Kampagnenleiterin von VIER PFOTEN sagt dazu: „Verbraucher können nach wie vor aufgrund falscher oder fehlender Kennzeichnungen keine bewusste Kaufentscheidung treffen. Wenn eine Mütze mit echtem Pelz-Bommel als ‚100 Prozent Acryl‘ gekennzeichnet wird, ist das Verbrauchertäuschung. Eine klare Kennzeichnung ist lange überfällig.“

Dr. Henriette Mackensen, Fachreferentin für Artenschutz beim Deutschen Tierschutzbund äußert sich ebenfalls dazu:
„Ein Jahr nach unserer letzten Recherche zeigt sich leider, dass Kontrollbehörden und Händler nicht reagiert haben. Es hat sich nichts geändert; der Verbraucher kann sich noch immer nicht darauf verlassen, ein Echtfellprodukt auch als solches zu erkennen.“

Die Tierschützer haben im Nachgang der Recherche die Ordnungsbehörden in Hamburg und München sowie die Verbrauchzentrale informiert und werden einen Appell an die betroffenen Händler richten, entsprechende Produkte aus dem Sortiment zu nehmen.

Pelzrecherche 2016

Als Mitglieder der „Fur Free Alliance“, einem internationalen Zusammenschluss von Organisationen gegen das Halten und Töten von Tieren zur Pelzgewinnung, haben VIER PFOTEN und der Deutsche Tierschutzbund im Oktober und November 2016 gemeinsam 87 Kleidungsstücke aus 49 Geschäften in Hamburg, Berlin, Köln, Augsburg und München untersucht. Die Produkte stammten aus Boutiquen und von Straßenständen, aus bekannten nationalen und internationalen Modeketten und Kaufhäusern sowie von Luxuslabeln und bewegten sich in einem preislichen Rahmen von 8 bis 1195 Euro.

79 der begutachteten Kleidungsstücke wären nach EU-Vorgabe kennzeichnungspflichtig, doch bei 50 Prozent fehlte der vorgeschriebene Hinweis im Etikett. Bei Produkten unter 50 Euro fehlte der Hinweis sogar bei über 80 Prozent. Bei Artikeln unter 10 Euro fehlte die vorgeschriebene Kennzeichnung bei 100 Prozent. Die Studie von 2016 ist hier verfügbar: http://www.vier-pfoten.de/files/Germany/Wildtiere/Pelz/Report_Taeuschung__Irrefuehrung_Pelzkennzeich...

Verwirrung durch EU-Kennzeichnungsregelung

Seit Mai 2012 gilt die neue EU-Kennzeichnungsverordnung: Textile Kleidungsstücke müssen gemäß Artikel 12 der Verordnung mit dem Hinweis „enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ gekennzeichnet werden. Ob es sich bei den ‚tierischen Teilen‘ einer Jacke um die Daunenfüllung, den Lederriemen am Reißverschluss oder um die Echtpelzverzierung der Kapuze handelt, ist dabei nicht erkennbar. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verordnung nur gilt, wenn die Kleidungsstücke zu mindestens 80 Prozent aus Textilgewebe bestehen. Wenn Produkte, wie Pelzmäntel oder Lederhandschuhe mit Fellbesatz, zu mehr als 20 Prozent aus tierischem Material bestehen, gibt es gar keine Kennzeichnungspflicht mehr. Bei Schuhen und Accessoires gibt es diese grundsätzlich nicht.

Quelle: VIER PFOTEN

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